Schenkungen durch freiwillige Übernahme von Kosten durch Nießbraucher
vom 24.1.2024
für 100 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Sebastian Braun / Berlin
Meine Eltern haben mir vor rund einem Jahr ein Haus überschrieben. Da meine Mutter und ich in diesem Haus wohnen, wurde im notariellen Übertragungsvertrag ein Quotenießbrauch von jeweils 50% für meine Mutter und mich festgehalten. Vor der Übertragung beim Notar wurde zudem mündlich vereinbart, dass meine Mutter sämtliche Kosten übernehmen wird, die in Zusammenhang mit dem Grundvermögen anfallen ...