Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Suche anwaltlicher Vertretung in Erbsache vor dem Landgericht Bremen

20. Februar 2025 14:10 |
Preis: 30,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von

Guten Tag,
mein Onkel hatte mich unter Umgehung seiner Toechter als Alleinerben eingesetzt. Nach dem Tode seine Ehefrau hatte ich mich zusammen mit einem befreundeten Ehepaar (des Verstorbenen) um den gehbehinderten alten Herrn (94 Jahre) gekuemmert. Zu seinen Toechtern bestand kein Kontakt.

Nach dem Tode des Onkels verkaufte ich seine Wohnung und ueberwies nach Abzug diverser Nachlassverbindlichkeiten 50% der verbliebenen Erbmasse an den Anwalt der Toechter. Der groesste Teil der Nachlassverbindlichkeiten war hierbei die Verguetung des o.g. Ehepaars fuer die erheblichen Betreuungsleistungen waehrend fast eines Jahres. In Ermangelung einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Verstorbenen werden diese Betreuungskosten von der Gegenseite nicht anerkannt und die entsprechende Minderung des Nachlasses abgelehnt. Ausserdem strittig ist eine Scheckung des Verstorbenen noch zu Lebzeiten and dasselbe Ehepaar in Form des gebrauchten Kleinwagens der Vorverstorbenen Ehefrau.

Es halte daran fest, dass die Betreuungsleistungen notwendig und die Verguetung angemessen war und bestehe auf die volle Beruecksichtigiung dieser Kosten. Die Schenkung zu Lebzeiten kann ich zwar bezeugen, habe hiermit aber ansonsten nichts zu tun. An mich selbst flossen trotz hihen Aufwandes weder Kostenerstattungen noch Verguetungen irgendwelcher Art.

Zwischenzeitlich hat die Gegenseite Klage eingereicht und das Landgericht hat ein schriftliches Verfahren mit Anwaltszwang angeordnet. Bisher habe ich die Korrespondenz mit dem Anwalt der Gegenseite selbst gefuehrt. Da jedoch Anwaltspflicht besteht suche ich auf diesem Wege einen Anwalt / eine Anwaeltin, welche mich vor dem Landgericht Bremen vertreten kann. Der Gegenstandwert wird von der Gegenseite mit 8.372 Euro angegeben, wobei nicht klar ist, wie dieser Betrag ermittelt wurde.

Zu diesem Zeitpunkt geht es also nicht um eine Beratung. Sollten Sie ueber fruehere Erfahrungen mit dem Landgericht Bremen verfuegen und Interesse haben, dieses Mandat zu uebernehmen, dann freue ich mich ueber Ihre Nachricht. Parallel bin ich bereits damit zugange, eine qualifizierte Antwort auf die Klage vorzubereiten.

Mit freundlichen Gruessen

20. Februar 2025 | 18:22

Antwort

von


(105)
Am Fort Hechtsheim 15
55131 Mainz
Tel: 015120509460
Web: https://ganz-recht.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ihre Anfrage habe ich nur zur Beantwortung angenommen, weil diese mehrere Stunden unbeantwortet geblieben ist, dies jedoch nicht bleiben soll.

Grundsätzlich könnte ich mir die Übernahme des Prozessvertretung in Ihrem Fall vorstellen, ohne dass hiermit bereits eine verbindliche Zusage verbunden ist. Diese erfolgt erst bei Mandatsannahme.

Einige Bedingungen bzw. Einschränkungen muss ich jedoch machen:

- Ich habe die Erfolgsaussichten der Klage bzw. der hiergegen gerichteten Verteidigung nicht geprüft und kann derzeit nicht beurteilen, ob eine Verteidigung sinnvoll ist. Ein anderes Vorgehen (z.B. Anerkenntnis oder Vergleich) könnte sinnvoller sein.

- Sie sind damit einverstanden, dass die Wahrnehmung eines Termins zur mündlichen Verhandlung von einem Terminsvertreter (ein anderer Rechtsanwalt, den ich hiermit beauftrage) erfolgt. Hierdurch entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten; ich teile mein Gebühren mit diesem.

- Ich verfasse meine Schriftsätze selbst, bin aber natürlich über jede (inhaltliche) Unterstützung von von Ihnen sehr dankbar (bezogen auf die Aussage "Parallel bin ich bereits damit zugange, eine qualifizierte Antwort auf die Klage vorzubereiten.").

- Die Kommunikation erfolgt vornehmlich digital (E-Mail, WhatsApp o.Ä.), ausnahmsweise natürlich auch telefonisch. Dies liegt darin begründet, dass ich meine freiberufliche Anwaltstätigkeit neben meiner angestellten Haupttätigkeit ausübe und tagsüber sowie insgesamt schwierig telefonisch erreichbar bin.

- Der Anwaltsvertrag unterliegt deutschem Recht (Sie wohnen offenbar in Prag, deswegen erwähne ich dies vorsorglich).

- Die Frist für die Abgabe der Verteidigungsanzeige beträgt mindestens noch bis einschließlich Montag, besser einschließlich Mittwoch oder Donnerstag.

- Die Verfahrensgebühr wird bereits im Voraus als Vorschuss entrichtet. Dies ist sowohl persönlichen Erfahrungen als auch Ihrem Wohnort geschuldet.

Sofern Sie Interesse daran haben, dass ich Ihre Vertretung übernehme, kontaktieren Sie mich bitte über mein Kontaktformular auf https://ganz-recht.de/kontakt (Beratungsanfrage). Dies erleichtert mir die Weiterverarbeitung Ihrer Daten und somit die schnelle Mandatierung (erfolgt in einem digitalen Prozess). Hierüber würde ich mich freuen.



Mit freundlichen Grüßen

Christian Lenz
-Rechtsanwalt-


Rechtsanwalt Christian Lenz

ANTWORT VON

(105)

Am Fort Hechtsheim 15
55131 Mainz
Tel: 015120509460
Web: https://ganz-recht.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, Wirtschaftsrecht, Zivilrecht, Mietrecht, Schadensersatzrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER