Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Ungewünschter Übergang Grabnutzungsrecht von verstorbener Mutter

24. März 2025 17:18 |
Preis: 35,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,
meine am 01.12.2023 verstorbene Mutter hatte einen vor ihr bereits 2006 verstorbenen Ehemann, der in einem Familiengrab im Hermanfriedhof Augsburg begraben wurde.
Da meine Mutter schon länger krank war, hatte sie bereits 2021 den Friedhof um Auflösung des Grabes gebeten. Dies wurde allerdings damals abgelehnt.

Nun über 1 Jahr nach dem Tod meiner Mutter erhalte ich Post von der Katholischen Kirchengemeinde - Friedhofsamt Augsburg mit der Forderung zur Grabrechtsumschreibung mit Gebühren von über 80 EUR. Ich bin Alleinerbin - mütterlicherseits gibt es keine weiteren Erben.

Ich möchte dieses Nutzungsrecht nicht übernehmen. Weder gab es von meiner Mutter eine letztwillige (mir bekannte) Verfügung hierzu noch bin ich mit den in der Grabstätte liegenden Personen verwandt oder bekannt. Ich lebe in einer anderen Stadt und kann auch das Grab nicht pflegen.
Ob es von der Seite der Familie des verstorbenen Ehemannes noch Hinterbliebene gibt ist mir leider auch nicht bekannt.
Die Urne meiner Mutter wurde auf einem anderen Friedhof beigesetzt.

Wie soll ich auf dieses Anschreiben reagieren und welche Möglichkeiten habe ich, dieses Grab nicht zu übernehmen, keine Gebühren zu zahlen - auch nicht für eine etwaige spätere Auflösung?
Habe ich hier hoffentlich eine Wahlmöglichkeit diese Verpflichtung und Kosten abzulehnen?
Ich freue mich über eine Information zu den Möglichkeiten und der richtigen Kommunikation in diesem Fall.

Besten Dank im Voraus.

24. März 2025 | 18:07

Antwort

von


(2334)
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrte Fragestellerin,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Erbenpflichten und Grabpflege:

Grundsätzlich sind Erben gemäß § 1968 BGB verpflichtet, die Kosten der Beerdigung zu tragen. Dies umfasst jedoch nicht automatisch die Verpflichtung zur Übernahme von Grabpflegekosten oder zur Grabrechtsumschreibung, es sei denn, es gibt eine testamentarische Verfügung oder einen Vertrag, der dies regelt.

Grabpflegekosten sind nicht als Nachlassverbindlichkeiten anzusehen und eine Verpflichtung zur Zahlung dieser Kosten ergibt sich nur aus einer sittlichen Verpflichtung, einer Regelung im Testament oder einem „Grabpflegevertrag".


2.

Ihre Situation:

Da Sie keine letztwillige Verfügung Ihrer Mutter kennen, die Sie zur Übernahme des Grabes verpflichtet, und Sie nicht mit den in der Grabstätte liegenden Personen verwandt sind, scheint es keine rechtliche Verpflichtung zu geben, das Grabrecht zu übernehmen.

Sie sind Alleinerbin Ihrer Mutter und nicht des verstorbenen Ehemannes Ihrer Mutter. Daher sind Sie nicht automatisch verpflichtet, das Grabrecht zu übernehmen, insbesondere wenn es keine testamentarische Verfügung gibt, die dies vorsieht.


3.

Kommunikation mit dem Friedhofsamt:

Sie könnten dem Friedhofsamt schriftlich mitteilen, dass Sie das Nutzungsrecht nicht übernehmen möchten, da Sie keine rechtliche Verpflichtung dazu sehen und keine Verbindung zu den in der Grabstätte liegenden Personen haben.

Es wäre sinnvoll, darauf hinzuweisen, dass die Urne Ihrer Mutter auf einem anderen Friedhof beigesetzt wurde und dass Sie keine Kenntnis von einer letztwilligen Verfügung haben, die Sie zur Übernahme des Grabes verpflichtet.


4.

Mögliche Optionen:

Ablehnung der Grabrechtsübernahme:

Sie können dem Friedhofsamt mitteilen, dass Sie das Grabrecht nicht übernehmen möchten und keine Gebühren zahlen werden, da Sie keine rechtliche Verpflichtung dazu sehen.

Prüfung durch das Friedhofsamt:

Das Friedhofsamt könnte prüfen, ob es andere Hinterbliebene gibt, die das Grabrecht übernehmen könnten, insbesondere aus der Familie des verstorbenen Ehemannes Ihrer Mutter.


5.

Es ist wichtig, klar und sachlich zu kommunizieren und Ihre Position zu erläutern, um Missverständnisse zu vermeiden. Wenn das Friedhofsamt auf einer Zahlung besteht, könnte es hilfreich sein, die rechtlichen Grundlagen für deren Forderung zu erfragen.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

(2334)

Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Erbrecht, Familienrecht, Straßen- und Verkehrsrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht, allgemein, Kaufrecht, Strafrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119054 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Eine so ausführliche und schnelle Beantwortung ist mehr als lobenswert. Keine Rückfrage notwendig. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank für die schnelle und nachvollziehbare Erläuterung. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Wow hätte Noenals gedacht das ein Fremder Mensch für wenig Geld hier mir so Hilft vielen Dank. ...
FRAGESTELLER