Frage zu Sozialregress und Wohnrecht bei Immobilienübertragung
vom 9.10.2025
für 51 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Hallo, wir möchten das Haus meiner Mutter auf mich übertragen. Uns ist bekannt, dass erst ab 10 Jahren nach der Schenkung kein Sozialregress mehr möglich ist. Unsere Frage wäre nun: Läuft diese 10 Jahresfrist bezüglich des Sozialregresses auch, wenn der Übertragungsvertrag eine Rückübertragungsvereinbarung (Auflassungsvormerkung im Grundbuch) enthält (z.B. im Falle, dass ich vor meiner Mutte ...