Haftung bei Privatverkäufen selbst hergestellter Waren
vom 7.10.2025
für 49 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Matthias Richter / München
Guten Tag, ich bastle gern aus Holz verschiedene Deko-Artikel, die ich gern auf Floh- oder Kunsthandwerkermärkten ohne Gewinnabsicht entweder mitgeben oder für ein paar Euro verkaufen möchte. Die möglichen Einnahmen decken in keinem Fall die Ausgaben, aber das ist mir egal, ich will damit keinen Gewinn erwirtschaften und mache es nur, weil es mein Hobby ist und mir Spaß macht. Aus diesem Grund ...