Haftung Bürgschaft der geschiedenen Mutter
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Böhler / Konstanz
Meine Ex-Frau hat, als sie mit ihrem ersten Ehemann verheiratet war, eine Bürgschaft für einen Kredit übernommen (1989), der der Anschaffung eines PKW diente. Der erste Ehemann war Hauptschuldner, meine Ex-Frau Bürgin. Aus dieser ersten Ehe sind 3 Kinder hervorgegangen, die nach dem Tod des Vaters (2014) und der Mutter (2018), jeweils das Erbe ausschlugen. Der erste Ehemann heiratete erneut un ...