Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1
Sie bilden zusammen mit Ihrer Mutter und 3 Ihrer Brüder eine Erbengemeinschaft nach dem Tod Ihres Vaters. Diese Erbengemeinschaft war Eigentümerin einer Eigentumswohnung. Einer der Brüder und Miterben hatte bereits zu Lebzeiten des Vaters 50.000,--- € als Bürgschaft für eigene Schulden erhalten, was SIE vorher keine Kenntnis gehabt hatten.
2.
Im Termin zur Verteilung des Versteigerungserlös wird nur noch der Erlös verteilt. In dem für Sie günstigsten Fall erhält der verschuldete Bruder von dem Zwangsversteigerungserlös gar nichts mehr und die übrigen Miterben alles. Sie können und sollten dem Gericht daher nicht nur Ihre Bankverbindung mitteilen sondern außerdem Ihre Zahlungsansprüche rechtzeitig vor dem Verteilungstermin gegenüber dem Gericht konkret beziffern und nach Möglichkeit auch belegen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen