Verfügung zugunsten Dritter und Testament
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas M. Boukai / Augsburg
Sehr geehrte Damen und Herren, am 19.11.1993 wurde eine Verfügung zugunsten Dritter für den Todesfall (Sparkonto) bei einer Sparkasse abgeschlossen. Am 09.07.1998 wurde ein Testament notariell verfasst und hinterlegt. Das Testament wurde zugunsten der Nichten und des Neffen verfasst und enthält u.a. den Satz: „Alle meine früheren letztwilligen Verfügungen hebe ich hiermit auf.“ Am 13.12.2006 ...