13.8.2017
von RA Dr. Felix Hoffmeyer
Hallo, ich habe 1997 mein Elternhaus (Vater bereits verstorben) übernommen. Im Grundbuch ist vermerkt dass, im Falle meines Todes das Haus wieder an meine Mutter zurück übertragen wird. Meine Mutter hat lebenslanges Wohnrecht in dem Haus. Mittlerweile bin ich Verheiratet und habe mit meiner Frau ...
Haus