Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller,
ein Erbe ist Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers, d. h. mit dem Tode des Erblassers geht das Vermögen als Ganzes auf den oder die Erben über (§ 1922 BGB
). Sie sind als Erbe Ihrer Mutter mit deren Tode auch ohne einen entsprechenden Grundbucheintrag Miteigentümer(in) des Hauses geworden und Ihr Anteil gehört nicht zum Nachlass Ihres Vaters, so dass diesen die Stiefmutter nicht erbt. Sie sollten sicherheitshalber aber das Grundbuch noch entsprechend berichtigen lassen, das ist auch im Nachhinein möglich.
Einen Pflichtteilsanspruch hätten Sie nur in Hinsicht auf den Nachlass Ihres Vaters. Wenn Ihre Stiefmutter verstirbt und diese sie nicht adoptiert hat, haben Sie in Hinsicht auf deren Nachlass keinen Pflichtteilsanspruch, da Sie kein Abkömmling (§ 2303 BGB
) Ihrer Stiefmutter sind.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Haeske
Rechtsanwältin
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