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Wer erbt, wenn Eigentum nicht im Grundbuch eingetragen?

| 19. Juli 2006 20:01 |
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Erbrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Zusammenfassung

Steht mir ein Pflichtteilsanspruch zu, wenn mein Vater alles meiner Stiefmutter vererbt hat und diese stirbt?

Nein, einen Pflichtteilsanspruch hätten Sie nur in Hinsicht auf den Nachlass Ihres Vaters. Wenn Ihre Stiefmutter verstirbt und diese sie nicht adoptiert hat, haben Sie in Hinsicht auf deren Nachlass keinen Pflichtteilsanspruch, da Sie kein Abkömmling (§ 2303 BGB) Ihrer Stiefmutter sind.

Liebe Anwälte,

mich plagt folgende Frage:

Meine Mutter verstarb 1992. Ihr und meinem Vater gehört ein Haus. Beide sind im Grundbuch als Eigentümer je zur Hälfte eingetragen. Da es kein Testament meiner Mutter gab, trat die gesetzliche Erbfolge ein, wonach ich und mein Vater die Erben waren. Mir gehört also 1/4 des Hauses, da mein Vater und ich ja die Hälfte meiner Mutter je zur Hälfte beerbt haben. Unglücklicher Weise wurde mein Anteil nicht in das Grundbuch eingetragen.
Mein Vater hat wieder geheiratet. Was passiert, wenn mein Vater und seine neue Frau testamentarisch festhalten, dass bei Tod eines der beiden, der Ehepartner zuerst erbberechtigt ist und die Kinder erst nach Ableben des anderen erben, und mein Vater vor seiner neuen Frau stirbt? Dadurch, dass ich nicht im Grundbuch eingetragen bin, würde doch seine Frau alles erben und wenn sie stirbt, würde ich dann ganz leer ausgehen, weil sie nur meine Stiefmutter ist oder würde ich trotzdem meinen Pflichtteil bekommen? Kann ich im Nachhinein noch eine Eintragung ins Grundbuch verlangen?

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
mfG
N.P.

19. Juli 2006 | 20:27

Antwort

von


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Wessels Str. 13
49134 Wallenhorst
Tel: 05407-8575168
Web: https://www.scheidung-ohne-rosenkrieg.de
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Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller,

ein Erbe ist Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers, d. h. mit dem Tode des Erblassers geht das Vermögen als Ganzes auf den oder die Erben über (§ 1922 BGB ). Sie sind als Erbe Ihrer Mutter mit deren Tode auch ohne einen entsprechenden Grundbucheintrag Miteigentümer(in) des Hauses geworden und Ihr Anteil gehört nicht zum Nachlass Ihres Vaters, so dass diesen die Stiefmutter nicht erbt. Sie sollten sicherheitshalber aber das Grundbuch noch entsprechend berichtigen lassen, das ist auch im Nachhinein möglich.

Einen Pflichtteilsanspruch hätten Sie nur in Hinsicht auf den Nachlass Ihres Vaters. Wenn Ihre Stiefmutter verstirbt und diese sie nicht adoptiert hat, haben Sie in Hinsicht auf deren Nachlass keinen Pflichtteilsanspruch, da Sie kein Abkömmling (§ 2303 BGB ) Ihrer Stiefmutter sind.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Haeske
Rechtsanwältin


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