Erbe Überweisung zu Lebzeiten
beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Steidel / Kiel
Mein Vater befindet sich im Pflegeheim im Sterben. Meine Schwester und ich wollen das Erbe ausschlagen, da wir keine Kenntnis über eventuelle Schulden besitzen. Der noch auf dem Konto verbliebene Betrag reicht gerade für Beerdigung und Grabpflege. Eine Kontovollmacht liegt mir vor. Ist es mir erlaubt, dieses Geld bereits zu Lebzeiten auf mein Konto mit dem Vermerk Beerdigung und Grabpflege zu üb ...