Reicht eine Vollmacht um Bankgeschäfte zu vollziehen oder benötigt man einen Erbschein?
vom 12.11.2004
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Klaus Wille / Köln
meine verstorbene mutter hatte mir durch den notar eine generalvollmacht erteilt, worin es zum schluß heißt: "diese im außenverhältnis nicht eingeschränkte vollmacht und das ihr zugrunde liegende auftragsverhältnis erlöschen nicht durch den tod des vollmachtgebers". frage: kann die bank, die ich beauftragen wollte, das geldvermögen an mich und meine geschwister auszuzahlen, vorher einen erbsch ...