Sehr geehrter Ratsuchender,
gern nehme ich zu Ihrer Anfrage wie folgt Stellung:
Ich rate dazu, den vom Notar vorgeschlagenen Weg einzuschlagen und die Erbengemeinschaft endgültig und gütlich aufzulösen. Dieses insbesondere zu einem Zeitpunkt, an dem zwischen den Erben noch Einvernehmen besteht.
Die auf den ersten Blick höheren Kosten solltem diesem Vorhaben keineswegs entgegen stehen. Bedenken Sie, dass die Kosten für Anwälte und Gericht im Falle eines späteren Streites weitaus höher liegen werden. Bedenken sie weiterhin, dass eine Erbengemeinschaft gerade darauf ausgerichtet ist, aufgelöst zu werden. Hier kann eine notariell beglaubigte Urkunde über die einvernehmliche Auflösung von großem Nutzen sein.
Natürlich steht es Ihnen dennoch frei, den Notar nur für die spätere Auseinandersetzung des Miteigentums an den Immobilien hinzuzuziehen und den Rest formfrei, aber hoffentlich schriftlich, zu regeln.
Mit freundlichen Grüßen
Wundke
Rechtsanwalt