Erbrecht: Eltern sind verstorben. 5 Geschwister leben noch / 1 Bruder ist tod
vom 3.6.2011
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Hannover
Mein Bruder ist verstorben. Unverheiratet und keine Kinder. Unsere Eltern sind ebenfalls beide verstorben. 5 Geschwister leben noch. Ein Bruder ist bereits vor 5 Jahren verstorben und hinterließ eine Witwe und einen Sohn. Stehen der Witwe des verstorbenen Bruders und/oder seinem Sohn ein Anteil an dem Erbe zu? Falls ja, in welcher Höhe? ...