Erbfall, Recht auf Zutritt zur Wohnung gegen den Willen des Mitmieters?
vom 27.11.2011
25 €
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Mein Vater, zu dem ich ein sehr gutes Verhältnis habe und ihn regelmäßig besuche (1x im Monat für ein Wochenende, mehrmals pro Woche Anrufe) und ein ehemaliger Arbeitskollegen haben seit 15 Jahren eine Senioren-WG, sind gleichberechtigte Mieter und führen einen gemeinsamen Haushalt, haben aber getrennte Konten und eigene Zimmer. Nur Küche,Bad,Wohn-Esszimmer werden gemeinsam benutzt. Im Falle des T ...