Erbschaftsprobleme infolge Pflege
vom 24.1.2005
15 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Sehr geehrte Rechtsanwälte, unsere Mutter erteilte unserer Schwester sowie auch deren Ehemann Bankvollmacht zur Durchführung der Pflege. Da uns Geschwistern der Einblick in den Nachlass zunächst völlig verweigert wurde sind wir durch eigene Nachforschungen mittels Erbschein zu der Überzeugung gekommen, dass die Bankvollmacht in mehreren Fällen zur persönlichen Bereicherung ausgenutzt wurde. Es ...