Vermögensübertragung auf die Kinder zu Lebzeiten
vom 26.8.2007
75 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Simone Sperling / Dresden
Sehr geehrte Damen und Herren, die Eltern wollen ihr Vermögen (vor allem Immobilien) aus erbsteuerrechtlichen Gründen und zum Vermögensschutz zu Lebzeiten auf die Kinder übertragen. Bis zum Tode der Eltern sollen die Kinder jedoch nicht frei über das Vermögen verfügen können. Schenkungen innerhalb von vier Jahren vor einer Insolvenz können angefochten werden. Bedeutet dies, dass der Besc ...