Zweite Nachfrage: Erbschaft von der Großtante
vom 8.4.2019
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Ich habe diese Frage bereits gestern hier gestellt und auf meine Nachfrage leider nur eine aus meiner Sicht ungenaue Antwort erhalten. Nach den bereits gemachten Ausführungen entnehme ich, dass unsere Mutter Anspruch auf die Hälfte des Erbes unserer Großtante gehabt hätte wenn sie noch am Leben gewesen wäre. Meine konkrete Frage lautet: Geht der Erbanteil unserer verstorbenen Mutter auf ...