Erbteil vom Bruder abkaufen.
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Ich habe zusammen mit meinem Bruder ein Haus zu gleichen Teilen von unserer verstorbenen Mutter geerbt. Ich möchte mit meiner Frau in dieses Haus einziehen. Das Haus wurde vom Ortsgericht amtlich geschätzt. Der Wert beträgt 420.000 Euro. Im Grundbuch ist ein Vorkaufsrecht eingetragen. Die eingetragen Person mit dem Vorkaufsrecht gehört nicht zur Familie. Meine Frage: Muss mein Bruder mir s ...