Ist im gemeinschaftlichen Testament eine Enterbung als ausdrückliche Verfügung aufzunehmen?
beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Haeske / Wallenhorst
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie zu folgender Frage um Auskunft: Ein Ehepaar will in seinem gemeinschaftlichen notariellen Testament einen pflichtteilsberechtigten Angehörigen (Kind) enterben. Ist es möglich, die Enterbung als ausdrückliche Verfügung in das Testament aufzunehmen (also nicht nur durch stillschweigendes Übergehen oder Nicht-Erwähnen im Testament zu enterben) ? Fal ...