Pflichtteilsanspruch nach dem Tode des Elternteils
Sehr geehrte Damen und Herren Zum Sachverhalt: 1958 erstanden mein Vater und meine Mutter ein Haus auf der Basis Erbaurecht.Mein Vater verstarb bereits 1984,es gab kein Testament.Der Teil meines Vater fiel somit an meine Mutter.Es sind 3 Kinder vorhanden.Auf meinen Pflichtteilanspruch zu dieser Zeit habe ich verzichtet,um meine Mutter nicht finanziell zu belasten.Kurz darauf wurde das Haus mei ...