Verfügungen vom Vorerben / Schadenersatzanspruch gegen Dritte?
beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Haeske / Wallenhorst
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe einige Fragen zum Thema Vorerbschaft und den damit verbundenen Verfügungsmöglichkeiten des Vorerben: Eine befreite Vorerbin (Mutter) hat durch notarielle Kaufverträge über zwei Grundstücke des Erblassers (Sohn) verfügt. Die Verkaufserlöse hat sie nach einigen Monaten an entfernt Verwandte und Bekannte (Dritte) durch BAR-Schenkungen verteilt. Beim To ...