§ 138 BGBa
vom 22.10.2007
30 €
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Ist die Ausschlagung des A mit Blick auf § 138 BGB zulässig? Zur o.a. ersten Frage möchte gerne noch die Meinung eines zweiten Anwalts/Anwältin einholen. Für die Angabe von Fundstellen aus Kommentaren (BGB oder weitere Gesetze) wäre ich dankbar. Frage in Kategorie: Recht & Justiz - Erbrecht Betreff: § 138 BGB Einsatz: €70,00 Status: Beantwortet geschrieben am 20.10.2007 13:24:00 ...