Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Anwalt verunsichert mich

18. Oktober 2007 09:54 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Erbrecht


Sehr geehrte Damen und Herren,
nun habe ich Ihren Rat angenommen, mir einen Fachanwalt für Erbrecht genommen, der meint aber im Gegensatz zu Ihnen, daß ich die Grabpflege die ich allein für unsere verstorbenen Eltern ausführte (16 Stunden im Monat bisher mehrere Jahre lang) durchführte nicht anrechnen lassen kann, nachdem mir meine zwei Brüder für die Vorbereitung zum Verkauf der gemeinsamen Wohnung (ausräumen - weißeln) 1000 Euro allein für die Arbeitszeit, anrechnen. Bisher gaben die mir nur 100 Euro (für ca 1000 Arbeitsstunden) und mir berechnen die für wenns hochkommt 10 Arbeitsstunden 1000 Euro. Dürfen die das? Der Familienfrieden ist dadurch wegen der offensichtilchen Übervorteilung restlos zerstört. Der gegnerische Anwalt behauptet sowie mein eigener daß die Grabpflege die sittliche Pflicht der Familie wäre und ich daher im Gegenzug zur Vorbereitung zum Wohnungsverkauf mich zu beugen hätte, also meinen Drittanteil für die 1000 Euro nach der gegenwärtigen Rechtslabe zu leisten hätte.
1. Frage: ist das so?
2. Frage: Mein Anwalt antwortet seit drei Tagen nicht auf meine Emails, was soll ich tun?
3. Frage: Was halten Sie von den Anwälten die durch Focus empfohlen wurden?

Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

1. Von der Rechtsprechung die Grabpflege nur als sittliche Pflicht des Erben und nicht als Rechtspflicht betrachtet. Diese Aussage machte der BGH damals aber im Rahmen eines Unfallprozesses hinsichtlich der Reichweite des Schadensersatzes. Übersehen wurde damals wohl, dass alle Friedhofssatzungen eine Rechtspflicht auferlegen, wonach das Erscheinungsbild des Grabes der Würde des Friedhofs angemessenen sein muss. Damit liegt letztlich eine Rechtspflicht zur Grabpflege vor und die Aussage, die Grabpflege sei nur eine sittliche Pflicht, dürfte falsch sein. Die Gerichte wenden aber das alte BGH-Urteil leider einfach pauschal an, so dass nach wie vor davon auszugehen sein wird, dass es der sittlichen Pflicht entspricht und es keine Pflicht zur Tragung der Grabpflegekosten durch die anderen Erben gibt.
2. Per Brief anschreiben oder in der Kanzlei anrufen.
3. Ist nur als Empfehlung zu bewerten und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion von „Frag einen Anwalt“ gerne zu Verfügung oder auch im Rahmen einer Mandatserteilung; am besten per mail: info@kanzlei-hermes.com.
Mit besten Grüßen
RA Hermes
Fachanwalt für Steuerrecht

FRAGESTELLER 5. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER