Pflegekosten/Erbverzicht bei Gütertrennung
vom 7.12.2007
65 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch / Berlin
Situation: - Mann (geschieden, eine erwachsene Tochter) heiratet Frau (geschieden, ein erwachsener Sohn). - Mann vermögend, Frau nicht. - Als Ehestand soll Gütertrennung vereinbart werden.Keine weitere Regelung. Fragen: I. Während der Ehe im Stand der Gütertrennung a. Wer zahlt anfallende Pflegekosten der Frau, wenn sowohl sie selber als auch ihr Sohn die Kosten nicht aufbringen können. De ...