Zutrittsrecht bei Erbengemeinschaft
vom 28.4.2015
60 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wehle / Aachen
Liebe Anwälte, mein Vater lebt seit dem Tod meiner Mutter alleine im geerbten Haus. Die Erbengemeinschaft besteht aus meinem Vater (50% Eigentum), meiner Schwester (25%) und mir (25%). Ich wohnte bereits vor dem Tod meiner Mutter in einer eigenen Mietwohnung, habe aber in meinem Elternhaus ein Zimmer mit privaten Dingen behalten, die ich nicht so häufig benötige. Da mein Vater nun eine neue ...