Erbrecht: erst Wohnrecht, dann gesetzliche Erbfolge, geht das?
vom 30.7.2014
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Unsere Eltern wollen ein Testament verfassen um ihr Zweifamilienhaus nach dem Ableben beider zu vererben (Berliner Testament). Wir sind vier leibliche Nachkommen und alle haben bereits selbst Kinder. Es soll grundsätzlich die gesetzliche Erbfolge gelten, jedoch sind wir vier uns einig, dass zwei Geschwister im Erbfall zuerst ein Wohnrecht auf Lebenszeit gegen Instandhaltung des Hauses und die Üb ...