Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Dieses Ziel mittels Testament zu erreichen, wird relativ schwierig. Problematisch ist hier, dass zunächst zu Gunsten der zwei Geschwister mit lebenslangen, nicht übertragbaren Wohnrecht ein Vermächtnis errichtet werden muss. Hierdurch werden diese beide Geschwister enterbt, so dass ggf. ein Pflichtteilsanspruch bestehen kann. Wenn eines der Geschwister mit Wohnrecht verstirbt, erlöscht das Wohnrecht. Somit sind die Erben frei, die Wohnung zu verwerten (vermieten). Sterben beide Geschwister mit Wohnrecht, bleiben als Erben zunächst die beiden Geschwister ohne Wohnrecht bestehen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist eine Auseinandersetzung des Erbes faktisch nicht möglich. Die Einsetzung der jeweiligen Nachkommen ist das nächste Problem. Eine direkte Nacherbschaft ist ausgeschlossen, da hier nur ein Vermächtnis für die zwei Geschwister mit Wohnrecht in Betracht kommt und diese nicht Erben werden. Theoretisch wäre aber eine Teilnacherbschaft zu Lasten der beiden überlebenden Erben möglich. Eine Nacherbschaft wird aber nach 30 Jahren unwirksam (§ 2109 BGB
), so dass auch diese Option nicht Ihren Interesse gerecht wird. Auch würde durch die Nacherbschaft weitgehende Pflichten und Beschränkungen der Erben begründet. Bis zum Nacherblassfall könnte die Erbengemeinschaft nicht aufgelöst werden.
Daher schlage ich Ihnen vor, diese Regelung in einem notariellen Erbvertrag zwischen sämtliche Parteien des Vertrages zu regeln.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 30.07.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Danke für die Antwort. Wir zwei nicht wohnberechtigte Kinder sind uns der Nachteile bewusst und nehmen diese gerne in Kauf. Die Absicht ist unsere Geschwister lebenslang zu versorgen ohne dabei ultimativ unsere Kinder schlechter zu stellen als in der gesetzlichen Erbfolge vorgesehen.
Die vorgeschlagene Lösung eines notariellen Erbvertrags klingt allerdings kompliziert und teuer. Könnte das Ganze einfacher und günstiger gelöst werden wenn die gesetzliche Erbfolge unter der Kondition beibehalten wird dass das unentgeltliche Wohnrecht zwischen den Kindern per Vertrag separat geregelt wird? Wenn ja, könnten Sie das übernehmen? Kosten?
Die Regelung eines lebenslangen Wohnrecht muss leider notariell beurkundet werden. Dies folgt aus dem Umstand, dass dieses Recht in das Grundbuch eingetragen werden muss.
Aufgrund der mir nunmehr bekannten Interessen kann ich aber folgende Lösungsmöglichkeit Ihnen vorschlagen.
1. Es wird ein Berliner Testament errichtet.
2. In dem Berliner Testament wird die gesetzliche Erbfolge bestimmt.
3. Als Vermächtnis wird ein höchst persönliches Wohnrecht für die beiden Geschwister nach dem Tod des letzten Elternteils eingeräumt.
4. Die Auflösung der Erbgemeinschaft wird solange ausgeschlossen, bis sämtliche Wohnrechte erlöschen sind.