Berliner Testament - Vollerbschaft oder Vorerbschaft
vom 3.2.2024
für 75 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Lenz / Mainz
Zum Berliner Testament bei Ehegatten gibt es Ausführungen über den Unterschied Vollerbe - Vorerbe unter dem Aspekt Veräußerungen/Schenkungen. Danach soll der überlebende Ehegatte nur über das (anteilige) Vermögen des Erblassers frei verfügen dürfen, wenn er ausdrücklich als Vollerbe im Berliner Testament eingesetzt worden ist. Wäre der Ehepartner "nur" zum Vorerben geworden, dann könnte er nur übe ...