Sehr geehrter Fragesteller,
auf Grundlage der von Ihnen dargestellten Umstände wird ein einfaches Berliner Testament nicht die passende Lösung für Sie sein. Das hat mindestens folgende Gründe:
Die Einsetzung der Kinder als Schlusserben beim Berliner Testament bedeutet für den Erbfall des erstversterbenden Ehegatten eine Enterbung der von diesem abstammenden Kinder. Diese Kinder haben folglich Anspruch auf ihren Pflichtteil gegen den überlebenden Ehegatten. Dieser Pflichtteil betrüge für das gemeinsame Kind die Hälfte des Wertes seines entgangenen Erbes, für das andere Kind sogar noch einen höheren Anteil, wenn der eigene Elternteil zuerst verstirbt.
Dieser Pflichtteil kann zwar durch sogenannte Pflichtteilsstrafklauseln nach Möglichkeit vermieden, aber nicht sicher ausgeschlossen werden. Wenn außer der Immobilie kein ausreichendes Barvermögen im Erbe vorhanden ist, führt dies im äußersten Fall dazu, dass der überlebende Ehegatte die Immobilie veräußern muss.
Nun mag es so sein, dass Sie Einvernehmen mit den Kindern haben und davon ausgehen können, dass diese ihren Pflichtteil nicht geltend machen wollen. Allerdings würde ein Kind, dass zur Zeit des Erbfalles Sozialleistungen bezieht, darüber gar nicht selbst entscheiden können. Denn ein Pflichtteilsanspruch gehört in aller Regel zum vorrangig einzusetzenden eigenen Vermögen. Zudem würde der Anspruch voraussichtlich zumindest teilweise auf die Sozialbehörde übergehen, die diesen Anspruch dann auch verwerten müsste.
Ich kann Ihnen daher leider nur raten, im Hinblick auf die bei Ihnen bestehenden Besonderheiten für die Gestaltung Ihrer letztwilligen Verfügungen weiter gehenden Rechtsrat einzuholen. Dabei können dann auch Ihre weiteren Fragen geklärt werden. Gleichwohl hoffe ich, Ihnen mit dieser Auskunft schon einmal weiter geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 12.10.2016 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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vonRechtsanwalt Martin Schröder
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