Sehr geehrte Fragestellerin,
zunächst möchte ich Ihnen mein Beileid zum Tod Ihres Vaters aussprechen. Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Zunächst einmal weise ich darauf hin, dass für eine umfassende Prüfung die Einsicht in die maßgeblichen Unterlagen erforderlich wäre. Da hier weder Erbverzichtsvertrag noch Testament vorliegen, kann ich nur allgemein antworten:
Wenn Ihr Bruder auf sein Erbrecht verzichtet hat, bezieht sich dies gem. § 2346 BGB
nur auf sein gesetzliches Erbrecht. Wenn Ihre Eltern im Rahmen eines Testaments Ihren Bruder gleichwohl gemeinsam mit Ihnen als testamentarischen Erben eingesetzt haben, gilt die testamentarische Verfügung. Der Erbverzicht geht somit ins Leere.
Richtig wäre es gewesen, nur Sie als Schusserbin des Letztversterbenden einzusetzen. Dann wäre aufgrund des Verzichts eine Beteiligung des Bruders am Erbe (und auch ein Pflichtteilsanspruch) ausgeschlossen gewesen.
Ob sich eine Korrektur im Nachhinein vornehmen lässt, ist fraglich: Ihr Bruder könnte (freiwillig) einen Zuwendungsverzicht erklären. Wenn er dazu aber nicht bereit ist, kann Ihre Mutter als Überlebende die Schlusserbeneinsetzung aufgrund der Bindungswirkung des Testaments vermutlich nicht mehr ändern. Etwas anderes gilt nur, wenn diese Befugnis im Testament ausdrücklich vorbehalten ist.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
-Fachanwältin für Familienrecht-
Achtung Archiv
Diese Antwort ist vom 22.06.2018 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Diese Antwort ist vom 22.06.2018 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
22.06.2018
|
12:02
Antwort
vonNotarin und Rechtsanwältin Anja Holzapfel
Hagenburger Str. 54A
31515 Wunstorf
Tel: 05031/951013
Web: http://www.anwaeltin-holzapfel.de
E-Mail: