Gebühren bei Anfechtung einer gütlichen Einigung
vom 26.6.2005
20 €
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Sehr geehrte Rechtsanwälte vor dem Landgericht haben wir 9 Kläger in einer Nachlasssache bei einem Streitwert von 36.000 EUR mit dem Bekl. eine gütliche Einigung mit 9000 EUR getroffen. Die Rechnung unseres Anwalts nach Abschluss des Vergleichs an uns 9 Kläger lautete: Verfahrensgebühr 1172 EUR, Erhöhungsgebühr 1804 Euro, Terminsgebühr 1082 EUR, Einigungsgebühr 902 EUR, sonstiges 56 EUR = insges ...