Sehr geehrter Fragesteller,
wenn ich Ihre Ausführungen richtig verstehe, vermuten Sie selbst ein Abkömmling dieser Industriellenfamilie zu sein und möglicherweise selbst ein Erbanspruch zu besitzen. In Fällen wie diesen bedienen wir uns Dritter, welche anhand von alten Aufzeichungen (Kirchenbüchern uä.) rekonstruieren, dass ein Anspruch auf das Erbe bestehen kann. Erst dann kann Einsicht in Nachlassakten genommen und können Auskunftsansprüche geltend gemacht und ein Erbschein beantragt werden.
Die Kosten für eine solche Ermittlung werden nach Zeitaufwand abgerechnet, insbeondere weil nicht feststeht, ob und in welcher Höhe Sie Erbe geworden sind. Da Sie bereits erhebliche Vorarbeit geleistet haben, dürfte sich der Aufwand in Grenzen halten, für die Zeit nach 1900 sind in der Regel vollständige Aufzeichungen vorhanden.
Viel dieser "Ermittlungstätigkeit" können Sie selbst durchführen. Die letztlich Prüfung der ergrechtlichen Situation sollten Sie auf jeden Fall einem Rechtsanwalt überlassen.
Sollte meine Antwort an Ihrer Frage vorbeigehen nutzen Sie bitte die Möglichkeit zur Nachfrage.
Mit freundlichen Grüssen
RA Oliver Martin
sehr geehrter herr martin!
vielen dank für ihre schnelle antwort.
wie ich schon sagte,ist mein anliegen etwas kompliziert.
das mein grossvater das kind dieses mannes ist steht ausser frage. mein grossvater selbst hat ihn schon mal als vater angegeben.in dieser hinsicht bestehen keine zweifel.ob es überhaupt ein erbe gibt weiss ich nicht.ich weiss nicht wie vermögend er zum zeitpunkt seines todes noch war.ich weiss auch nicht,ob nach so langer zeit noch eine erbe möglich wäre.er verstarb ja bereits 1906.mir kommt es nur so komisch vor,das dieser autor partou nicht mehr auf meine e-mails reagiert,obwohl er so hilfsbereit erschien und mir auch schon informationen gab.ich weiss nicht wie ich es sagen soll,aber ich denke dieser enkel verheimlicht etwas und das könnte vielleicht ein erbe sein.um ein erbe zu bekommen,müsste ich erst meinen opa anerkennen lassen und das würde ca.10000 euro kosten.das sagte jedenfalls meine anwältin einmal.das ist viel geld.darum würde ich gerne vorher wissen,ob sich die ganze sache lohnen würde.wüsste ich,das schon mal ein erbe ausgezahlt wurde,wäre dies eine überlegung wert.
wie ich schon sagte,es ist hoffnungslos kompliziert.
vielen dank für ihre antwort.
Sehr geehrter Fragesteller,
wenn ich Sie nun (hoffentlich) richtig verstehe, geht es nur um ein mögliches Erbe des 1906 verstorbenen Großvaters. Nach § 197 I Nr. 2 BGB
verjähren erbrechtliche Ansprüche, z.B. jene aus § 2018 BGB
(Herausgabe des Erbschaftsbesitzers) und § 2029 BGB
(Haftung des Erbschaftsbesitzers)in 30 Jahren, ebenso Auskunftsansprüche.
Da die Verjährung eine Einrede ist, kann trotzdem ein Anspruch durchsetzbar sein, allerdings ist vor dem Hintergrund der anfallenden Kosten dieses Risiko zu bedenken.
Mit freundlichen Grüssen
RA Oliver Martin