29.1.2023
| 52,00 €
von RA C. Norbert Neumann
Erblasser (männlich) verstorben 2004. Vor (weiblich) - und Nacherbe (leiblicher Sohn aus erster Ehe) wurde durch notariellen Erbvertrag geregelt und angeordnet. Nacherbenvermerk seither im Grundbuch enthalten. ■ Vorerbe in 9/22 verstorben. ■ Erblasser hat unter anderen eine Immobilie hinterl ...