erben unter schwestern
beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Haeske / Wallenhorst
Meine Schwester , verwitwet und keine Kinder ist vor kurzem gestorben , eine ebenfalls verstorbene Schwester hinterliess einen sohn , meinen Neffen . Nach Willen meiner kürzlich verstorbenen Schwester soll ich Ihr gesamtes Vermögen erben . Dazu hat sie mich mit einer Vollmacht über Ihr Bankkonto und Ihre laufenden Bankgeschäfte ausgestattet . In dem Glauben das sei ausreichend hat sie kein Testame ...