Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte:
Pflichtteilsberechtigt sind
1. der Ehegatte, so lange die Ehe besteht;
2. die Abkömmlinge des Erblassers, Kinder, Enkel, Urenkel usw.;
3. die Eltern des Erblassers,wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind.
Geschwister, Neffen und Nichten sind nicht pflichtteilsberechtigt.
Ich verbleibe
mit freundlichen Grüßen
aus Hamburg
K. Roth
- Rechtsanwalt -
Antwort
vonRechtsanwalt Karlheinz Roth
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Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Blitzschnell geantwortet.
Das Nachlassgericht also hat keine Ahnung von dem, was es tut?
Ist das so?
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Bei dem Schreiben des Nachlassgerichts kann es sich nur um einen Irrtum handeln.
Mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt -