Wie können Eheleute Barvermögen vor Pflichtteilsberechtigten retten?
vom 29.7.2008
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Wie können Eheleute (hier im speziellen die Ehefrau) ohne Ehevertrag ihr Barvermögen im Falle des Ablebens des Ehemannes vor dem Zugriff (Erbe/Pflichtteil) des Sohnes des Ehemannes aus erster Ehe retten? Reicht es aus, das Barvermögen auf dem eigenen Konto der Ehefrau zu belassen oder gibt es bessere Lösungen, bei denen dieser Sohn niemals von dem Barvermögen erfährt ...