Pflegerin im Testament erwähnt aber nicht namentlich benannt, trotzdem Ansprüche?
Auszug aus der entscheidenden Formulierung eines gemeinschaftlichen Testamentes: Der Längstlebende soll nach seinem Tode insbesondere denjenigen zum Erbe des gesamten Nachlasses berufen, der sich um ihn in den Jahren nach dem Tod des Erstversterbenden gekümmert hat und ihn gepflegt hat. Soweit der Längstlebende keine abweichende Bestimmung trifft, soll Erbe nach dem Tod des Längstlebenden sein: ...