Erbrecht: Berliner Testament; Nachträgliche Anordnung Testamentsvollstreckung
beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Steidel / Kiel
1996 wurde von mir und meinem Gatten ein notarielles "Berliner Testament" erstellt. Wir haben uns gegenseitig als Alleinerben eingesetzt. Unsere vier Kinder sind zu gleichen Teilen Schlusserben. Mein Ehegatte ist zwischenzeitlich vorverstorben. Eines meiner Kinder (Erbe) verträgt sich nicht mehr mit den anderen Kindern (übrige Erben) und hat sämtlichen Kontakt mit mir und den übrigen Erben abg ...