Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie teilen mit, dass Ihre Tante im Sommer 2016 verstarb und dadurch die Testamentsvollstreckung beendet war.
Das ist an sich nicht ganz richtig, denn die Umsetzung des letzten Willens eines Erblassers erfolgt ja über den Tod eines Erben hinaus.
Ggf. ist daher die Kenntnis des Testaments erforderlich.
Wichtiger ist der Umstand, dass im Februar 2018 der Onkel als Testamentsvollstrecker plötzlich Gebühren von ca 9000€ für die Testamentsvollstreckung in ihrem Namen gefordert hatte.
Damit hatte er die Fälligkeit der Forderung selbst bestimmt. amtliche Rechnung oder eine Abschlussrechnungslegung ist dafür nicht erforderlich.
M.E. ist dadurch die Verjährung in Gang gesetzt worden, die aber ggf. durch Verhandlungen noch gehemmt worden ist.
Ansonsten ist der Anspruch nach 3 Jahren verjährt, d.h. mit dem 31.12.2021.
Wenn Erblasser nichts anderes anordnen, kann als Vergütung für die Testamentsvollstreckung ein "angemessene Betrag" gefordert werden (§ 2221 BGB).
Auch dafür muß das Testament geprüft werden. Ansonsten ist der Umfang der geleisteten Arbeit darzulegen, wofür eine Abschlussrechnungslegung erforderlich wäre.
Der Onkel wäre berechtigt, die Gebühren in ihrem Namen nach ihrem Tod einzufordern, wenn die Testamentsvollstreckung im Testament wirksam angeordnet worden war und Ihr Onkel Erbe der Tante geworden ist oder eine Vollmacht hat, um nach ihrem Tod in ihrem Namen zu handeln.
Durch Ihre formlose Bestätigung zur Vorgehensweise könnte ein rechtlicher Anspruch des Onkels entstanden sein (Auftrag).
Soweit Ihre Oma im Testament verfügt hatte, dass angeheiratete Verwandten keine Rechte an ihrem Vermögen haben sollten,
gilt dies nicht für die mit ihrem Vermögen in Zusammenhang stehende TV Vergütung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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