Ich bin unverhofft Erbe geworden. Die Erbengemeinschaft ist groß, das Ergebe beträgt etwas über 700.000 Euro. Der Nachlasspfleger berechnet pauschal 7,5 Prozent des Erbes als Honorar. Zwar war die Ermittlung der Erben tatsächlich aufwendig, doch erscheint mir das Honorar trotzdem überhöht. Liege ich mit meiner Einschätzung richtig? Wenn ja, welche Schritte könnte ich unternehmen? Gibt es eine Möglichkeit, das Nachlassgericht einzuschalten, ohne gleich Klage einzureichen?
ja. Sie liegen mit Ihrer Einschätzung richtig. Siehe z.B. hier https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/17-testamentsvollstreckung-ii-verguetungstabellen_idesk_PI17574_HI8506390.html
Sicher kann man zuerst einmal auch beim Nachlassgericht auch ohne Klagen etc. anfragen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Saeger
Rückfrage vom Fragesteller16. Mai 2022 | 07:54
Vielen Dank für Ihre Antwort. Der Anwalt wurde ausdrücklich als Nachlasspfleger tätig, nicht als Testamentsvollstrecker (die von Haufe zitierten Tabellen beziehen sich auf Testamentsvollstrecker) . Rechtfertigt das einen Aufschlag?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt16. Mai 2022 | 08:08
Sehr geehrter Fragensteller,
auch diese Vergütung dürfte überzogen sein. Siehe https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/kosten-nachlasspflegschaft.html