Anrechnung US-Landesnachlasssteuer auf die deutsche Erbschaftssteuer
vom 16.12.2013
60 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wehle / Aachen
Meine Frage betrifft die Möglichkeit, die im US-Bundestaat New York erhobene Landesnachlasssteuer (State Estate Tax im Gegensatz zur US-Bundesnachlasssteuer) auf die deutsche Erbschaftssteuer anzurechnen. Im vorliegenden Fall ist der Erblasser US-Amerikaner, der zum Zeitpunkt seines Todes in New York gelebt hat, und einer der Erben ein US-Amerikaner, der seit mehr als 25 Jahren in Deutschland ...