Sehr geehrte Dame,
sehr geehrter Herr,
im Rahmen Ihres Einsatzes beantworte ich die Frage wie folgt:
Ihre Mutter hat als Abkömmling mit dem Erbfall von Rechts wegen den
Besitz "sezina" an dem Nachlass (Art. 653 codul civil) erworben. In Deutschland hat Sie deshalb für den Erwerb einer Immobilie im Ausland keine Erbschaftsteuer zu bezahlen, sondern nur eventuell in RO.
Ein DBA D- RO bezogen auf Nachlass- und Erbschaftssteuern existiert nicht.
Die Verteilung des Erlösses an Ihre Mutter ist als (Rück-)Schenkung zu bewerten. Die 16 % Steuern sind in Deutschland nicht nochmals zu bezahlen.
Grundsätzlich haben in Deutschland die Gerichte, Notare und sonstigen Urkundspersonen bei Schenkungen eine Anzeigepflicht gegenüber dem deutschen Finanzamt. Bei dem zuständigen Finanzamt für Erbschaftssteuern sind Schenkungssteuerformulare erhältlich, aber normalerweise sschreibt Sie das Finanzamt an und fordert Sie zur Abgabe der Schenkungsteuererklärung auf.
Im Übrigen wäre auch ein Freibetrag in Höhe von 5200 EUR zu berücksichtigen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion von „Frag einen Anwalt“ gerne zu Verfügung oder auch im Rahmen einer Mandatserteilung.
Beste Grüsse
RA Hermes