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Erbschaft Ferienwohnung Schweiz

27. Oktober 2023 09:27 |
Preis: 52,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Helge Müller-Roden

Guten Tag,
Ich lebe in Norddeutschland und werde eine Ferienimmobile in der Schweiz, im Wallis, erben.
Ich habe einen Freibetrag von 20000 Euro, weil ich nicht verwandt bin.
Meine Fragen:
1. Wird im Wallis der Katasterwert der Wohnung zugrunde gelegt, wenn es um die Erbschaftssteuer geht?
2. Muss ich nach 2 Jahren die Wohnung verkaufen? Ich würde sie gerne weiter behalten. Ich nutze die Wohnung auch im Moment mit dem jetzigen Eigentümer zusammen.
3. Muss im Erbfall von mir eine weitere Steuer bezahlt werden?
4. Wie hoch ist die Erbschaftssteuer im Oberwallis (Bezirk Westlich Raron/Unterbäch)
5. Gibt es sonst etwas, was ich unbedingt beachten sollte?
Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Zunächst wäre zu klären welche Nationalität der Erblasser hat bzw. ob er jetzt dauerhaft in der Schweiz lebt (bzw. beim Erbfall leben wird). Für die Veranlagung der Erbschaftssteuer ist der letzte Wohnsitz des Erblassers massgebend. Bei Schenkungen und im Erbfall ist ebenfalls der letzte Wohnsitz des Schenkers maßgeblich, bei Grundeigentum
der Kanton der belegenden Immobilie, also das Wallis.

Das gilt auch bei internationalen Verhältnissen und Erbfällen.

Weiter wäre ggf. zu klären, aus welchem Rechtsgrund Sie Erbe werden. Ich vermute aufgrund Ihrer Schilderung, dass es sich um ein Vermächtnis handelt und Sie nicht Erbe werden sollen.

Deutsche, die in der Schweiz ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, vererben ihr Vermögen nach schweizerischem Erbrecht.

Sie könnten in einem Testament oder in einem Erbvertrag aber die Anwendung des deutschen Erbrechts gewählt haben.

Die steuerliche Behandlung von Immobilien richtet sich nach den individuellen Umständen der Erben und deren Beziehungen zum Erblasser.

Im Übrigen fällt wie in der BRD auch Schenkungssteuer an. Der Freibetrag kann nach Ablauf einer bestimmten Zeit wieder neu geltend gemacht werden. Ansonsten sind Schenkungen den gleichen Grundsätzen unterworfen wie Erbanfälle.

Andere Personen (Drittperson) sind Familienangehörige mit einem entfernteren Grad, wie Onkel, Tanten, Neffen und Nichten.

Die Steuer ist in den Kantonen unterschiedlich geregelt, die berechtigt sind, Erbschafts- und Schenkungssteuern zu erheben. Der Bund bezieht dagegen keine Schenkungs-/ Erbschaftssteuer.

Besteuert wird nur das in der Liegenschaft angelegte Kapital, die Hypothekenschulden werden davon abgezogen. In der Regel der Verkehrswert der Immobilie.

Neben der kantonalen Steuer wird in manchen Gemeinden
zusätzlich eine kommunale Steuer erhoben, die bis zu 100 % der kantonalen Steuer betragen kann. Der Satz wird um die Hälfte reduziert, wenn der Verstorbene oder der Schenker ein Ausländer ist und in der Schweiz noch nie eine Erwerbstätigkeit ausgeübt hat.

Im Wallis beträgt die kantonale Steuer max. 25 % des Wertes, ist aber variabel, da sie von der Gemeinde festgelegt wird.

Sie sollten bei der zuständigen Gemeindeverwaltung um eine verbindliche Information fragen.

Nach deutschem internationalen Erbschaftssteuerrecht unterliegt eine Erbschaft dann der unbeschränkten deutschen Besteuerung, wenn entweder Erwerber oder Erblasser sogenannte Inländer sind.

Als Inländer gelten Personen mit Wohnsitz in Deutschland und deutsche Staatsangehörige, die sich nicht länger als fünf Jahre dauernd im Ausland aufgehalten haben, ohne im Inland einen Wohnsitz gehabt zu haben.

Das zwischen Schweiz und BRD
Doppelbesteuerungsabkommen bestehen, hat hier eine Relevanz, denn aktuell gilt gem. Art. 10 Abs. Ia und Abs. Ib DBA-Schweiz wonach in der BRD für in der Schweiz gelegene Immobilien i.S. des Art. 5 Abs. II DBA-(u. a. Grundstücke) keine Besteuerung anfällt.
[Bundesfinanzhof Urteil vom 20.03.2019, Az.: II R 62/15)]

Niemand zwingt Sie dazu, nach 2 Jahren die Wohnung verkaufen zu müssen. Sie können sie weiter behalten. Allerdings könnten regionale Gesetzte oder sonstige Verordnungen den Besitz von Immobilien für Ausländer beschränken.

Die Erbschaftssteuer in der Schweiz wird innerhalb von 6 Monaten nach dem Erbfall fällig und ist auch zu entrichten, wenn Sie das Erbe noch gar nicht in Empfang genommen haben.



Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

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