Hauptvermächtnis ?
beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Sehr geehrte Damen und Herren, der Erblasser E hat in seinem notariellen Testament einem Begünstigten H ausdrücklich "pauschal" seine gesamten Bankguthaben vermacht. H ist kein Erbe. In einem später abgefassten privatschriftlichen Testament, das der Form nach gültig ist und auch von allen Beteiligten als gültig anerkannt wurde, hat E aber als einzige testamentarische Bestimmung ein genau bezeic ...