Kindesunterhalt, Jugendamt verlangt mehr als die Düsseldorfer Tabelle vorschlägt
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Die "Düsseldorfer Tabelle" im Familienrecht ist eine Leitlinie zur Berechnung von Kindesunterhalt. Sie gibt Auskunft über die Höhe des Unterhalts, den ein Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, an den betreuenden Elternteil zu zahlen hat. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes.
Häufige rechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Düsseldorfer Tabelle sind:
1. Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens des unterhaltspflichtigen Elternteils.
2. Berücksichtigung von Einkommensänderungen des unterhaltspflichtigen Elternteils.
3. Anpassung des Unterhalts bei Änderung der Altersstufen des Kindes.
4. Berücksichtigung von Mehrbedarf des Kindes, z. B. bei besonderen Bildungskosten oder hohen Fahrtkosten.
5. Berücksichtigung von Sonderzahlungen des unterhaltspflichtigen Elternteils.
6. Anrechnung von Kindergeld auf den Unterhaltsbetrag.
7. Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen für weitere unterhaltsberechtigte Personen. 8. Anpassung des Unterhalts bei Änderung der Düsseldorfer Tabelle.