Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
„Nach den Umständen des Falles" bedeutet, dass der Unterhalt sich nach dem tatsächlichen Bedarf und der gehobenen Lebensstellung des Unterhaltspflichtigen ableitet, sofern dies sich bisher auf die Kinder niedergelegt hat. In jedem Fall steht den Kindern der Betrag nach der höchsten Stufe der Düsseldorfer Tabelle zu.
Sofern sich für die Kinder ein höherer Bedarf ergibt, muss dieser Bedarf konkret benannt und beziffert werden. D.h. Sie müssten zunächst einmal die Ausgaben für die Kinder selbst errechnen, inkl. anteilige Wohnkosten und Verpflegungskosten. Sollte sich dann ein Bedarf über der höchsten Stufe ergeben, dann ist der Vater verpflichtet den Betrag zu zahlen. Sie können den Vater dann unter Darlegung des konkreten Bedarfs zunächst selbst auffordern zur Zahlung oder beim Jugendamt nachfragen, ob Ihnen geholfen wird oder Sie nehmen anwaltliche Hilfe in Anspruch. Der Vater sollte sich dann über eine Urkunde des Jugendamtes zur Zahlung des Betrages verpflichten, damit Sie einen vollstreckbaren Titel besitzen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
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Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Betriebswirt (HWK)
23. Mai 2014
|
14:19
Antwort
vonRechtsanwältin Simone Sperling
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