von RAin Dr. Corina Seiter
Meine Ex-Frau hatte einen titulierten Unterhaltsanspruch von 83.000,00 € ,nun habe ich geerbt und kann Ihr diesen Betrag zahlen. Jetzt wollte Sie noch weiterhin Unterhalt haben .Ich bin aber seit 3 Jahren Rentner mit geringen Einkommen.Sie verlangt noch eine Einmalzahlung von 20.000,00 € und wür ...