Unterhalt nach §1615l BGB in Verbindung mit § 1577 BGB
beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto / Bielefeld
Hat die Mutter bei einem Barvermögen (in Form von Tagesgeldkonten) in Höhe von 75.000 EUR Anspruch auf Unterhalt aus §1615 l BGB. laufende Einkünfte aus Arbeit gibt es keine. Kindesunterhalt ist klar geregelt. Unterhaltsfrage bezieht sind nur bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. ...