Für Schulden des Ehemannes aufkommen?
beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Haeske / Wallenhorst
Sehr geehrte Damen und Herren, mein Ehemann hat vor unsere Ehe Schulden gemacht, wo nun so nach und nach die Zwangsvollstreckungen usw. eintreffen. wir haben keine Gütertrennung vereinbart bei der Hochzeit. Muss ich für diese Schulden vor der Ehe aufkommen oder nur für die, welche er während der Ehezeit macht? Kann man im Nachhinein noch Gütertrennung vereinbaren und wenn ja wie muss man das mc ...